Preisliste 2026
Hier finden Sie die Preise des Camping Comelico für Tagesaufenthalte, Jahresplätze und Saisonaufenthalte.
Tagespreise
Hochsaison: vom 01.07. bis 31.08. und vom 23.12. bis 06.01.
| Leistung | Nebensaison | Hochsaison |
|---|---|---|
| Stellplatz inklusive zwei Personen | € 22,00 | € 30,00 |
| Kleiner Stellplatz inklusive einer Person | € 11,00 | € 17,00 |
| Zusätzliche Personen und Tagesgäste nach den ersten 30 Minuten | € 6,00 | € 8,00 |
| Kinder von 3 bis 10 Jahren | € 2,00 | € 4,00 |
| Jugendliche von 10 bis 16 Jahren | € 3,00 | € 6,00 |
| Tägliche Müllgebühr pro Stellplatz | € 1,00 | € 1,00 |
| Kurtaxe pro Person | € 0,80 | € 0,80 |
| Duschmarke | € 0,50 | € 0,50 |
| Strom 6/10 AMP nach Verbrauch - kWh | € 0,60 | € 0,60 |
| Erstes Auto auf dem internen Parkplatz | € 4,00 | € 5,00 |
| Zweites Auto nach Absprache mit der Leitung | € 6,00 | € 8,00 |
| Motorrad - Anhänger - Hund | € 3,00 | € 4,00 |
| Podest | € 5,00 | € 5,00 |
| Sauna | € 12,00 | € 12,00 |
| Kaution für Autopass, Duschkarten oder Armbänder | € 5,00 | € 5,00 |
| Kaution Umweltservicekarte | € 10,00 | € 10,00 |
| Wohnmobil-Service - Entsorgung und Frischwasser | € 5,00 | € 5,00 |
| Arbeitsleistung - 1 Stunde oder Teilstunde | € 30,00 | € 30,00 |
| Maschineneinsatz - 1 Stunde oder Teilstunde | € 50,00 | € 50,00 |
| Zelt-/Wohnwagenlagerung außerhalb der Saison | € 6,00 | - |
Die oben genannten Preise gelten pro Nacht. Die Abreise muss bis 13:00 Uhr erfolgen, andernfalls wird die folgende Nacht berechnet.
Jahresplätze
| Vereinbarung | Preis |
|---|---|
| 01.12. bis 30.09. - Stellplatz und 4 Personen | € 2.000,00 |
| 01.12. bis 30.09. - Auto mit Kennzeichenerkennung | € 150,00 |
| 01.12. bis 30.09. - zusätzliche Person pauschal | € 150,00 |
| 01.12. bis 30.09. - Hund | € 100,00 |
| 01.12. bis 30.09. - Familienbad | € 450,00 |
Saisonplätze
| Vereinbarung | Preis |
|---|---|
| 01.12. bis 30.04. - Stellplatz, 4 Personen und Auto | € 1.000,00 |
| 01.05. bis 30.09. - Stellplatz, 4 Personen und Auto | € 1.300,00 |
| 01.05. bis 30.09. - Hund | € 100,00 |
| 01.05. bis 30.09. - Wasseranschluss | € 30,00 |
| 01.05. bis 30.09. - Motorrad | € 50,00 |
| 01.05. bis 30.09. - Podest | € 100,00 |
| 01.05. bis 30.09. - Rasenmähen, Schneeräumung und Stellplatzreinigung | € 200,00 |
| 01.10. bis 31.05. - Wohnwagen außerhalb des Stellplatzes | € 350,00 |
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für den Jahresplatz ist in vier Raten in den Monaten Dezember, April und Juni sowie am Ende jedes Saisonaufenthalts zu leisten.
Nach Ablauf der Frist werden 10 % Zinsen berechnet und die Pauschalvereinbarung wird nicht mehr verlängert.
Campingplatzordnung des Camping Comelico
Um allen Gästen einen angenehmen, ruhigen und sicheren Aufenthalt zu ermöglichen, bitten wir Sie, die interne Campingplatzordnung des Camping Comelico zu beachten.
Card-Pass und Fahrzeugabstellung
Für den Card-Pass ist eine Kaution von € 5,00 zu hinterlegen. Die Kaution wird bei Rückgabe des Passes am Ende des Aufenthalts erstattet.
Der Card-Pass ist persönlich und sorgfältig aufzubewahren. Bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung kann er für die gesamte Aufenthaltsdauer ohne Erstattung eingezogen werden.
Der Card-Pass funktioniert von 7:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 23:00 Uhr.
Reservierungen und Pauschalverträge
Reservierungen für August werden angenommen, sofern der Gast mindestens sieben Tage auf dem Campingplatz bleibt.
Reservierungen werden jedes Jahr vom 1. Januar bis 1. August gegen eine Kaution von € 100,00 entgegengenommen.
Für Saison- oder Jahresplätze ist eine Kaution von € 200,00 erforderlich.
Die Reservierung wird nach Eingang der Zahlung bestätigt. Die Leitung hält den Stellplatz bis Mitternacht des angegebenen Anreisetages frei. Danach erlöschen der Anspruch auf den Stellplatz und auf die Kaution.
Camping Comelico SNC di Casanova Melchiorre & C.
IBAN: IT 35 T 02008 61280 000004553640
Unicredit Banca
Ein Pauschalvertrag ist nur mit Zustimmung der Campingplatzleitung und der Unterschrift des Gastes zu Beginn jeder Saison gültig.
Wichtige Informationen für Gäste
Warmwasser an Waschbecken, Spülen und Wasserstellen ist im Preis enthalten.
Die Duschen funktionieren mit € 0,50 für 4 Minuten. Weitere Duschkabinen werden über ein Armband oder eine Prepaid-Karte genutzt, die im Campingbüro erhältlich sind.
Karten und Armbänder sind sorgfältig aufzubewahren und werden gegen eine Kaution von € 5,00 ausgegeben, die bei Rückgabe erstattet wird.
Müllsäcke sind außerhalb des Campingplatzes in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Das Manipulieren von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere das Öffnen von Stromverteilern, ist strengstens verboten.
Elektrische Anlagen und Gasinstallationen der Unterkunftseinheiten müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Jede Einheit muss außerdem über einen Feuerlöscher verfügen.
Die Stellplätze sind sauber zu halten und der Rasen ist kurz zu halten. Andernfalls führt die Leitung die Arbeiten zum Preis laut Preisliste aus.
Die Leitung behält sich vor, nicht genehmigte Gegenstände auf dem Stellplatz oder unter Wohnwagen und Vorbauten zu entfernen. Die dafür anfallenden Arbeiten werden gemäß Preisliste berechnet.
Die Preisliste ist Bestandteil dieser Campingplatzordnung.
Interne Campingplatzordnung
1. Zutritt zum Campingplatz
Wer den Campingplatz aus irgendeinem Grund betreten möchte, benötigt die Genehmigung der Leitung.
Für die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung ist ein Ausweisdokument jeder Person vorzulegen.
2. Mitteilung von Änderungen
Der Gast muss die Richtigkeit der Anmeldung prüfen, Abweichungen melden und Änderungen wie Stellplatzwechsel, An- und Abreise von Personen sowie die voraussichtliche Aufenthaltsdauer vorab mitteilen.
3. Belegung pro Stellplatz
Jeder Stellplatz darf nur von einer Einheit bzw. Gruppe belegt werden.
4. Fahrzeuge und Ausrüstung auf dem Stellplatz
Der Stellplatz wird unter Berücksichtigung der Hinweise der Leitung gewählt. Fahrzeuge sind auf dem Stellplatz oder auf den von der Leitung vorgesehenen Flächen abzustellen. Bauliche Ergänzungen, Blumen, Pflanzen und Ähnliches sind mit der Leitung abzustimmen.
5. Abreise
Die Abreise muss bis 13:00 Uhr erfolgen. Danach wird auch der Abreisetag berechnet.
6. Besucher - Tagesgäste
Gäste müssen sicherstellen, dass ihre Besucher eine Genehmigung der Leitung besitzen, und tragen Verantwortung für deren Verhalten. Bei Aufenthalten von mehr als 30 Minuten ist der entsprechende Tagestarif zu entrichten.
7. Tiere
Hunde und andere Tiere bedürfen der Zustimmung der Leitung. Hunde sind an der Leine zu führen und für ihre Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes zu bringen. Tierhalter haften für verursachte Schäden.
8. Ruhezeiten
Ruhezeiten gelten von 23:00 bis 7:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr.
Während dieser Zeiten sind An- und Abreisen, Tagesbesucher, motorisierter Verkehr, laute Geräte, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie das Auf- und Abbauen von Zelten nicht gestattet.
9. Spiele und Sport
Fußball und Volleyball sind innerhalb des Campingplatzes nicht erlaubt.
10. Fahrzeugbeschränkungen
Fahrzeuge dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Die Schranken sind von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 23:00 bis 7:00 Uhr geschlossen.
11. Kinder
Eltern sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich.
12. Nutzung der Sanitäranlagen
Die Sanitäranlagen sind verantwortungsvoll zu benutzen. Warmwasser steht 24 Stunden täglich zur Verfügung. In der Neben- und Wintersaison ist nur der erste Sanitärblock geöffnet.
13. Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind bei der Leitung abzugeben.
14. Schäden und Haftung
Die Leitung haftet nicht für Diebstahl nicht hinterlegter Gegenstände und Wertsachen sowie nicht für Schäden durch andere Gäste, höhere Gewalt, Naturereignisse, Insekten, Krankheiten, Pflanzenkrankheiten, hohe Schneelasten, herabfallende Äste oder Bäume oder andere Ursachen, die nicht auf Fahrlässigkeit des Campingpersonals zurückzuführen sind.
Jeder Saison- oder Jahresplatz muss mit einem funktionsfähigen und gesetzeskonformen Feuerlöscher ausgestattet sein.
15. Unbefugte Personen
Unbefugter Zutritt kann Verstöße gegen die einschlägigen italienischen Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit und gegen das Strafrecht darstellen, einschließlich Art. 614, 633 und 624 des italienischen Strafgesetzbuches.
16. Vorbauten und Mobilheime
Gemäß Regionalgesetz Nr. 33 vom 4. November 2002 darf ein Vorbau höchstens 8,00 m² geschlossene und 3,00 m² offene überdachte Fläche aufweisen; die gesamte überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand darf 11,00 m² und die Höhe 3 m nicht überschreiten.
Holzbauten müssen dem örtlichen Erscheinungsbild entsprechen und mit der Leitung abgestimmt werden. Arbeiten an Mobilheimen und Vorbauten sind in März, April, Mai, Juni und September von 9:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr nach Absprache mit der Leitung zulässig.
Mobilheime müssen mit Achse und tragfähigen Rädern ausgestattet sein und dürfen 29,00 m² Fläche und 3 m Höhe nicht überschreiten.
17. Allgemeine Verbote
Verboten sind unter anderem: Müll außerhalb der Behälter zu entsorgen, Löcher oder Gräben auszuheben, offenes Feuer zu entzünden, störende oder gefährliche Grills zu verwenden, Pflanzen zu beschädigen, Öle oder andere Flüssigkeiten in den Boden zu leiten, Fahrzeuge auf dem Gelände zu waschen, Geschirr oder Wäsche außerhalb der vorgesehenen Becken zu waschen, Wasser zu verschwenden, gefährliche Abspannungen oder zusätzliche Einbauten zu errichten, Stromkästen zu öffnen, Gegenstände unter Wohnwagen oder Vorbauten zu lagern sowie Anlagen zu beschädigen oder zu manipulieren.
18. Stromversorgung
Der Strom wird nach Verbrauch abgerechnet. Anschlusskabel und Stecker müssen CEE-konform sein. Die Versorgung beträgt 220 Volt und ist auf 5, maximal 10 Ampere begrenzt. Anschlüsse dürfen nur von autorisiertem Personal vorgenommen werden.
19. Platzverweis
Die Leitung kann Personen vom Campingplatz verweisen, wenn sie den geordneten Ablauf stören oder diese Regeln nicht einhalten.
20. Zurückbehaltungsrecht
Bei Nichtzahlung können gemäß Art. 2756 des italienischen Zivilgesetzbuches Wohnwagen und andere Gegenstände bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge auf dem Campingplatz zurückbehalten werden.
21. Änderungsrecht
Die Leitung behält sich das Recht vor, diese Regeln zu ändern oder zu ergänzen.
Die Leitung wünscht allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt.